Tore

Alles rund um Ihre Toranlage…

Persönliche Note

Tore

Wir fertigen, liefern und montieren auf Wunsch für Sie: Toranlagen in verschiedenen Öffnungsbreiten und Höhen als

  • Drehflügeltore 1- oder 2-flügelig
  • Pforten für den Eingangsbereich
  • Schiebetoranlagen

Alle Tore sind verzinkt und auf Wunsch farblich pulver­beschichtet.
Wir führen eine große Auswahl an industriell herge­stellten Tor­anlagen, passend z.B. zu ihrem neuen Dekor- oder Stabmatten­zaun. Ebenso haben wir eine tolle Produkt­palette an Aluminium­toren im Programm. Passend dazu erhältlich ist auch die Zaun­anlage. Alter­nativ fertigen wir ganz indivi­duell auf Wunsch Ihre indivi­duelle Anlage.
Alle Toranlagen können mit Brief­kasten-, Klingel- und Gegen­sprech­anlagen ausge­stattet werden.

Sie erhalten von uns auf Wunsch alles aus einer Hand, vom Funda­ment bis zur elek­trischen Verdrah­tung, über Wartungs­verträge für kraft­betätigte Tore nach BGR 232 und ASR A1.7

Geben Sie Ihrem Haus eine persönliche Note.

Die Vielfalt der Anwendungen reicht vom manuell betätigten Tor bis hin zur elektrischen Toranlage mit Elektroantrieb und modernster Steuerelektronik.

Drehflügel-und Schiebetore und Pforten - 044

Schiebetore

Schiebetore – ganz egal, ob manuell oder elektrisch – passend zu Ihrem Dekor- oder Doppelstabmatten¬zaun …

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Wichtig

Wir bieten für Sie Wartungsverträge an!

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten geben vor lt. ASR A 1.7 …

10.2 Sicherheitstechnische Prüfung
(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.

Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.

Nach BGR 232 wird vorgegeben:

Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.

Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).

Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik.

6.1 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.et werden.